Gestellung von Gewässerschutzbeauftragten

Die Bereitstellung eines Gewässerschutzbeauftragten (GSB) ist für jeden Betreiber von Abwasseranlagen oder Gewässerbenutzer, der eine bestimmte Einleitungsmenge erreicht, eine wichtige Aufgabe und Pflicht.

Die gesetzeskonforme Durchführung der Aufgaben eines GSB ist wesentlich mehr als „nur“ Kontrolle. Mit der richtigen Einbindung des GSB in Ihren Betrieb werden nicht nur die gesetzlichen Anforderungen an den Gewässerschutz erfüllt, sondern auch kostensparende Betriebsoptimierungen erreicht. Dies um so mehr, als ein externer GSB sein gesamtes Wissen, auch das aus anderen Kommunen, in anonymisierter Form einbringen kann.

Die AV Aggerwasser GmbH versichert Ihnen, dass unsere Betriebsbeauftragten für Gewässerschutz die im WHG geforderte Fachkunde und Zuverlässigkeit besitzen. Unsere Mitarbeiter verfügen über ein gültiges Zertifikat der DWA (Deutsche Vereinigung für Wasserwirtschaft, Abwasser und Abfall e. V.), sind zur Durchführung der Aufgaben des GSB akkreditiert und können selbstverständlich auch auf das Wissen und die praktische Erfahrung der Gewässerschutzbeauftragten des Aggerverbandes zurückgreifen.

Wir empfehlen,

die Aufgaben des Gewässerschutzbeauftragten durch eine betriebsexterne Fachkraft durchführen zu lassen.

GSB

Gemäß Wasserhaushaltsgesetz (WHG) sind nur Personen mit der verantwortungsvollen Aufgabe des Gewässerschutz- beauftragten (GSB) zu betrauen, die nicht in anderer Funktion den Abwasseranfall beeinflussen oder für die Abwasseranlagen verantwortlich sind.
Der Gesetzgeber erwartet also eine Trennung der Aufgaben des GSB von denen des Abwasserbetriebes. Die arbeitsrechtliche Einbindung des GSB bei der AV Aggerwasser GmbH und die dienstrechtliche Unterstellung zum Betreiber setzen in optimaler Weise die Anforderungen des WHG um.