Durch den novellierten Runderlass des Umweltministeriums NRW zur Klassifizierung der Niederschlagswasserabflüsse sind Betriebe, die Niederschlagswasser sammeln, fort- und einleiten, unter ökologischen und ökonomischen Gesichtspunkten angehalten, eine schadstoffbezogene Entsorgung der Niederschlagswässer sicherzustellen und nachzuweisen.
Erforderlich ist die Untersuchung aller Einleitstellen der im Trennverfahren entwässerten Einzugsgebiete, eine Klassifizierung der Niederschlagsabwässer in unterschiedliche Belastungskategorien und die Erstellung von Maßnahmenkatalogen zur Niederschlagswasserbehandlung.
im Bereich der kommunalen Abwasserbehandlung und bewährter Partner vieler Kommunen für die Erstellung von Dienst- und Betriebsanweisungen, Explosionsschutzdokumentationen und die Gestellung von Gewässerschutzbeauftragten, bietet die AV Aggerwasser GmbH ihren Kunden folgende Leistungen: